Es wird oft die Frage gestellt ob ein Treppenlift oder Rollstuhllift von der Pflegeversicherung, der Krankenkasse oder anderen Institutionen bezuschußt werden kann. Krankenkassen verweigern meistens Zuschüsse zum Einbau eines Rollstuhllifts oder Treppenlifter, da dieser nach dem Hilfsmittelkatalog kein solches darstellt und als Wohnraumanpassung gilt.
Im folgenden wollen wir einen kurzen Einblick in die Gesetzeslage bezüglich des Zuschuß der Pflegeversicherung zum Treppenlift eines Pflegebedürftigen geben. Diese Beihilfe wird relativ klar im Sozialgesetzbuch (elftes Buch – Die soziale Pflegeversicherung) beschrieben und geregelt.
Im Paragraph §40 (Pflegemittel und technische Hilfen) Absatz 4 heißt es dem zufolge (Zitat):
4) Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit von dem Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Die Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2 557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. (Zitatende)
In weiteren Absätzen wird geschrieben, daß das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die im Rahmen der Pflegeversicherung zu gewährenden Hilfsmittel und technischen Hilfen (also auch Treppenlift und Rollstuhllift) zu bestimmen hat.
Als erste Vorraussetzung um von der Pflegeversicherung einen Zuschuß zum Einbau eins Treppenliftes zu erhalten muss mindestens die Pflegestufe I beim Antragsteller vorhanden sein.
Was sich im Sozialgesetzbuch sehr komplizert anhört kann auch in der Praxis zu einem zeitaufwendigen Unternehmen werden. Wenn man in Betracht zieht dass die meisten Antragsteller in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind kann dies schnell zur Aufgabe aus Frustration führen.
Einen Ausweg aus dieser Frustration wird von einigen Treppenlifthändlern angeboten. Geschulte Vertreter sind Ihnen beim Ausfüllen der benötigten Antragsformulare behilflich. Manche bieten sogar die komplette Übernahme der Komunikation mit den zuständigen Stellen und alle damit verbundenen Behördengänge an.
Dieser Service ist oftmals kostenlos. Aber selbst wenn der Treppenlifthändler hierfür eine geringe Gebühr verrechnet, sollten Sie genau Abwägen welchen Zeitaufwand aber auch Kostenaufwand der Pflegebedürftige selbst hat wenn er dies alles selbst erledigen muss.
Um einen Zuschuß der Pflegeversicherung für einen Treppenlift zu erhalten muß also mindestens Pflegestufe I vorliegen. Bei der Beantragung dessen sollte man auf die Hilfestellung der geschulten Vertreter der Ttreppenlifthändler vertrauen.










Vorraussetzungen zum Treppenlift Zuschuss von der Pflegeversicherung…
Um einen Zuschuß der Pflegeversicherung für einen Treppenlift zu erhalten muß mindestens Pflegest…