Die Kosten für einen Treppenlift sind grundsätzlich erst einmal selbst zu tragen. Dies resultiert daraus, dass ein Treppenlift laut Hilfsmittelkatalog nicht als Hilfsmittel aufgeführt ist. Deswegen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nicht.
Man kann aber einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2557,- Euro bei der Pflegekasse beantragen. Der Einbau eines Treppenliftes fällt unter „Wohnraumanpassung“. Die Vorraussetzung für einen Zuschuss ist natürlich das Vorhandensein einer Pflegestufe. Eventuell werden die Kosten auch von einer privaten Krankenversicherung teilweise oder sogar komplett übernommen.
Um die Übernahme der Kosten für den Einbau eines Treppenliftes bei der Pflegekasse zu beantragen reichen Sie den Antrag mit einer Kopie des Kostenvoranschlages bei Ihrer zuständigen Pflegekasse ein. Viele seriöse Hersteller und Treppenlifthändler sind Ihnen gerne bei der Papier-Arbeit behilflich. Diese Verkäufer unterstützen kostenlos bei der Beratung um einen Zuschuss für Ihren Treppenlift zu erhalten. Dies ist in vielen Fällen auch notwendig, da es sich bei diesem Zuschuss um eine „kann-Leistung“ und nicht um ein „Muss“ handelt.
Falls der Zuschuss von der Pflegeversicherung abgelehnt wird stehen eventuell noch andere Kostenträger zur Verfügung. Viele Banken bieten in solchen Fällen günstige Kredite zur Finanzierung des Treppenlifteinbau an. Der Berater Ihres Treppenlift-Händler wird Ihnen natürlich auch bei der Finanzierung ohne Zuschuss behilflich sein.
Oftmals bieten Treppenlift Verkäufer unverbndliche Beratungs-Hotlines an. Beachten sie hjedoch unter welcher Nummer diese zu erreichen sind, damit Sie nicht in eine Gebührenfalle dieser Unternehmen fallen.
Da der Kauf eines Treppenliftes ins Geld geht sollte man im Vorfeld auf jeden Fall alle Möglichkeiten des Zuschusses und der Finanzierung genauestens ausloten. Unsere Online-Partner beraten Sie gerne und unverbindlich.