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Bei einem Treppenlift (Stehlift oder Sitzaufzug) handelt es sich nicht um ein Hilfsmittel. Damit die Kasse in Leistung geht, muss die Vorrichtung Bestandteil des Hilfsmittelkatalogs sein. Ein Treppenlift wurde hier jedoch aus einem bestimmten Grund nicht aufgenommen.

Das Bundessozialgericht befasste sich mit diesem Sachverhalt vor einigen Jahren und urteilte wie folgt: Die Krankenkassen müssen Kosten für Treppenlifte nicht übernehmen (B 3 KR 14/97 R). Als Begründung führte das BSG an, dass ein Hilfsmittel immer die Körperfunktion des Beeinträchtigten verbessern, ergänzen oder sogar ersetzen sollte, damit er seine alltäglichen Tätigkeiten eigenständig durchführen kann.

Ein Treppenlift ist jedoch nicht mit dem Körper verbunden und dient „nur“ der Barrierefreiheit des Hauses. Sollte bspw. ein erneuter Umzug, wie in einen altersgerechten Wohnpark, erforderlich werden, würde der Treppenlift nicht mehr benötigt. Er ist also wohnortgebunden und kann den Beeinträchtigten nach dem Umzug nicht mehr nützlich sein. Dies ist aber ebenfalls eine wichtige Grundvoraussetzung für ein erstattungsfähiges Hilfsmittel laut Katalog.

Es muss den Beeinträchtigten jederzeit begleiten können. Im unwahrscheinlichen Fall, dass das Wohnhaus bspw. mehrere Treppen hätte, könnte der Lift praktisch nicht unkompliziert auch für die Überwindung der anderen Treppe genutzt werden. Somit ergibt sich die Feststellung, dass der Treppenlift eine Anpassung des persönlichen Wohnraums an die eigenen Bedürfnisse darstellt.

Nur weil die Kasse den Lift nicht erstatten will, muss das noch lange nicht heißen, dass man auf die Freiheit, sich im eigenen Haus uneingeschränkt bewegen zu können, verzichten muss. Man sollte sich dabei auch keinesfalls von den Kosten eines neuen Modells abschrecken lassen. Es gibt nämlich einige hilfreiche Tipps, den Kauf doch noch bezuschussen zu lassen (z.B. über eine Pflegezusatzversicherung), an ein günstiges Gebrauchtmodell zu kommen oder den Kauf finanzieren zu lassen.

Diese Tipps haben wir auf diesen Seiten für Sie zusammengetragen.

3 Responses to “Warum zahlt die Krankenkasse den Treppenlift nicht?”

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