Die Kosten für den Treppenlifter sind grundsätzlich erst einmal selbst aufzubringen. Dies resultiert daraus, dass der Treppenaufzug nach Hilfsmittelkatalog kein Kilfsmittel ist. Deshalb übernehmen die oeffentlich rechtlichen Kassen diese Anschaffungen nicht.
Der Käufer kann jedoch eine Zuzahlung in Höhe von bis zu 2557,- Euro bei der Krankenkasse beantragen. Das Einbringen des Plattformlift wird anerkannt als „Wohnraumanpassung“. Die Vorraussetzung für einen Zuschuss ist prinzipiell das Vorhandensein einer Pflegestufe. Mit unter werden die Ausgaben auch von einer privaten Pflegeversicherung teilweise oder sogar komplett übernommen.
Um die Übernahme der Kosten für die Installation eines Treppenlift bei der Krankenversicherung zu beantragen, reichen Sie das Antragsformular mit einer Kopie der anfallenden Kosten bei der oertlichen Krankenversicherung ein.
Die meisten bekannten Verkäufer und Plattformlifthändler sind Ihnen gerne bei der Papier-Arbeit behilflich. Diese Verkäufer unterstützen kostenlos bei der Beratung um einen Zuschuss für Ihren Plattformlift zu erhalten. Dies ist in vielen Fällen auch notwendig, da es sich bei diesem Zuschuss um eine „kann-Leistung“ und nicht um ein „Muss“ handelt.
Falls der Zuschuss von der Krankenversicherung abgelehnt wird stehen eventuell noch andere Moeglichkeiten zur Auswahl. Viele Banken bieten in solchen Fällen kostenguenstige Darlehen zur Finanzierung des Treppenaufzugeinbau an. Der Berater Ihres Plattformlift-Händler wird Ihnen natürlich auch bei der Finanzierung ohne Zuschuss behilflich sein.
Oftmals bieten Plattformlift Verkäufer unverbindliche Informations-Hotlines an. Ueberpruefen sie jedoch unter welcher Nummer diese zu erreichen sind, damit Sie vermeiden in die Gebührenfalle dieser Verkaeufer tappen.
Da die Anschaffungskosten eines Treppenlifter ins Eingemachte geht sollte der Käufer im Vorfeld unbedingt alle Optionen des Zuschusses und der Finanzierung penibel berechnen. Unsere Online-Partner beraten Sie gerne und unverbindlich.