Posts Tagged ‘Finanzierung’
Eine Anschaffung sowie Einbau von einem Treppenlifts kann, je nach Wohnsituation gerade durch eine perfekte Maßanfertigung des Treppenaufzug eine nicht billige Angelegenheit darstellen. Allerdings nicht jeder Gehbehinderte hat die finanziellen Mittel den Treppenlift Montage zu bezahlen. Da die Treppenlifte grundsätzlich die private Anschaffung sind beteiligen sich die gesetztlichen Krankenkassen nicht an der Finanzierung. Für Privat Versicherte hängt diese Finanzierung des Treppenlifter vom Vertrag ab. Finanzielle Unterstützung kann aber auch noch von herkömmlichen Stellen kommen. So besteht die Möglichkeit einer Förderung falls der Bedürftige in einer Pflegestufe eingestellt ist. Die Kosten können gleichsam steuerlich geltent gemacht werden – so wird der Treppenlift wenigstens indirekt bezuschusst. Auch das Sozialamt ist die Anlauftselle für die Finanzielle Beihilfe bezug nehmend auf Installation.
Auch die Hersteller haben die Enwticklung erkannt – und bieten in Zusammenarbeit durch unterschiedlichen Geldinstituten eine Unterstützung der Kostenübernahme an. So z.B. Lifta die mit der Deutschen Bank kooperiert – und zusätzlich dem Treppenlifter nun auch die Finanzierungsvereinbarung direkt bei Ihnen zu Hause mit abschließt. Gerade für Gehbehinderte Mitmenschen eine sehr gute Alternative zum Bankbesuch. Jedoch wie immer gilt: Vergleichen wird sich auszahlen. Auch andere Hersteller offerieren Finanzierungshilfen an – und zudem welche Hausbank kann die günstige Treppenlift Finanzierung anbieten.
Eine Alternative für den Kauf von einem neuen Treppenliftes bietet sich zudem ein gebrauchter Treppenlift an. Die weitere oder vor allem seltene Form der Treppenaufzug Kostenübernahme ist gleichsam die Miete. Jene wird jedoch nur von einigen Händlern für Standard Treppenlifte verkauft.
Die Anschaffungskosten für den Treppenlifter sind prinzipiell zuerst eigenständig zu tragen. Dies resultiert daraus, dass der Plattformlift laut Hilfsmittelkatalog nicht als Hilfsmittel gelistet ist. Aufgrund dessen übernehmen die öffentlich rechtilichen diese Kosten nicht.
Der Käufer kann eventuell eine Zuzahlung in Höhe von bis zu 2557,- Euro bei der Krankenkasse beantragen. Der Einbau des Treppenaufzug wird anerkannt asl „Wohnraumanpassung“. Unabdingbar für einen Zuschuss ist unweigerlich die Anerkennung einer Pflegestufe. Manchmal werden die Ausgaben eventuell von einer privaten Krankenversicherung zum Teil oder eventuell auch im Ganzen erstattet.
Um Kostenuebernahme für das Einbringen eines Treppenaufzug bei der Krankenkasse zu erwiken, reichen Sie das Antragsformular mit einer Kopie der anfallenden Kosten bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung ein. Die meisten seriöse Hersteller und Plattformlift Verkäufer sind Ihnen normalerweise beim Ausfuellen des Antrags behilflich. Diese Händler helfen kostenfrei bei einer Beratung um eine finazielle Beihilfe für Ihren Plattformlift zu erhalten. Dies ist in der Regel auch wichtig, da es sich bei dieser Beihilfe um eine „kann-Leistung“ kein „Muss“ handelt.
Falls der Zuschuss von der Krankenversicherung abgelehnt wird, stehen zudem noch weitere Varianten zur Auswahl. Die meisten bieten für diesen Fall günstige Kredite für den Kauf des Treppenaufzug Einbau an. Der Berater Ihres Treppenaufzug-Verkäufer wird Ihnen auf jeden Fall auch bei der Finanzierung ohne Zuschuss unter die Arme greifen.
Normalerweise bieten Plattformlift Händler unverbindliche Auskunfts-Hotlines an. Überpruefen sie auf jeden Fall mit welchem Anschluss diese operieren, dass Sie vermeiden in die Telefongebührenfalle dieser Verkäufer fallen.
Da der Kauf eines Plattformlift ins Geld geht muss der Bedürftige vorher unbedingt alle Optionen eines Zuschusses und der Finanzierung genauestens berechnen. Unsere Online-Partner beraten Sie gerne sowie unverbindlich und kostenfrei.
Viele Menschen haben entweder eine zusätzliche Private Krankenvericherung die eventuell den Kauf eines Treppenlifter bezuschusst oder sind auf einen Kredit angewiesen. Vor allem wenn baulich Veränderungen vozunehmen sind ist der finanzielle Aufwand teilweise in einem Rahmen dass der privat angesparte Rückhalt oftmals nicht ausreicht.
Während Treppenlifter mit geradem Verlauf je nach Modell und Länge der Treppe schon ab etwa 3.000 Euro zu kaufen sind verviefacht sich diese Summe schnell, wenn es sich um einen kurvigen oder unregelmäßigen Treppenverlauf mit verschiedenen Stufenlängen oder Absätzen handelt.
Die Tarife der unterschiedlichen privaten Krankenversicherer sind ein unüberschaubarer Dschungel und natürlich wird Ihnen jeder Makler sagen dass “sein” Paket das beste ist. In den letzten Jahren hat sich das Internet als sehr nützlich herausgestellt. Unabhängige Plattformen vergleichen Private Krankenversicherungen und geben Ratschläge welche PKV für Ihnen am besten geeignet ist.
Es ist wichtig bei diesen Vergleichen so viele detailierte Angaben wie möglich zu machen. Die Kranken-Vorgeschichte ist neben dem Eintrittsalter Ausschlag gebend. Versäumen Sie nicht auch unscheinbare Angeben zu machen. Falsche oder nicht gemachte Angaben bei Vertragsabschluss können dazu führen dass Ihnen Zahlungen schlichtweg verwigert werden. Der Kampf um diese kann Monate oder sogar Jahre dauern. Ein Beispiel für ein solchen Versäumnis ist das erwähnen dass man Taucher ist. Viele Versicherungen sehen den Tauchsport als “Risikosport” an und der Tarif erhöht sich irrational. Statistisch gesehen ist Tauchen sicherer als Kegeln und man “hackt” sich auch nicht die Knochen zusammen wie beim “Kicken” in der Stammtisch-Manschaft.
Falls die PKV für die Kostendeckung des Treppenlifter nicht oder nur unzureichend eintritt, kommt man oft nicht umhin einen Kredit aufzunehmen. Treppenlifter und Aufzüge bieten Banken und Sparkassen oftmals günstige Kredite im Rahmen der Wohnraumanpassung an.
Die Kosten für einen Treppenlift sind grundsätzlich erst einmal selbst zu tragen. Dies resultiert daraus, dass ein Treppenlift laut Hilfsmittelkatalog nicht als Hilfsmittel aufgeführt ist. Deswegen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nicht.
Man kann aber einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2557,- Euro bei der Pflegekasse beantragen. Der Einbau eines Treppenliftes fällt unter „Wohnraumanpassung“. Die Vorraussetzung für einen Zuschuss ist natürlich das Vorhandensein einer Pflegestufe. Eventuell werden die Kosten auch von einer privaten Krankenversicherung teilweise oder sogar komplett übernommen.
Um die Übernahme der Kosten für den Einbau eines Treppenliftes bei der Pflegekasse zu beantragen reichen Sie den Antrag mit einer Kopie des Kostenvoranschlages bei Ihrer zuständigen Pflegekasse ein. Viele seriöse Hersteller und Treppenlifthändler sind Ihnen gerne bei der Papier-Arbeit behilflich. Diese Verkäufer unterstützen kostenlos bei der Beratung um einen Zuschuss für Ihren Treppenlift zu erhalten. Dies ist in vielen Fällen auch notwendig, da es sich bei diesem Zuschuss um eine „kann-Leistung“ und nicht um ein „Muss“ handelt.
Falls der Zuschuss von der Pflegeversicherung abgelehnt wird stehen eventuell noch andere Kostenträger zur Verfügung. Viele Banken bieten in solchen Fällen günstige Kredite zur Finanzierung des Treppenlifteinbau an. Der Berater Ihres Treppenlift-Händler wird Ihnen natürlich auch bei der Finanzierung ohne Zuschuss behilflich sein.
Oftmals bieten Treppenlift Verkäufer unverbndliche Beratungs-Hotlines an. Beachten sie hjedoch unter welcher Nummer diese zu erreichen sind, damit Sie nicht in eine Gebührenfalle dieser Unternehmen fallen.
Da der Kauf eines Treppenliftes ins Geld geht sollte man im Vorfeld auf jeden Fall alle Möglichkeiten des Zuschusses und der Finanzierung genauestens ausloten. Unsere Online-Partner beraten Sie gerne und unverbindlich.
Der Einbau eines Treppenlift ist meistens kostenintensiv. Da es sich hierbei um eine langfristige Anschaffung handelt, sind viele Faktoren zu bedenken. Die Montage eines Treppenaufzug oder Plattformliftes kann mit nicht zu unterschätzenden Nebenkosten verbunden sein. Oftmals kommen günstige Varianten erheblich teurer da sie mit kostenintensiven Umbaumassnahmen verbunden sind. Der Montageaufwand von Personenliftern ist genau so unterschiedlich wie die Modellpalette der Treppenlifter.
Ein nicht zu vernachlässigender Faktor sind die anfallenden Nebenkosten. Diese reichen von Umbaukosten über Lieferung und Einbau-Kosten bis zu den Behördenkosten für Genehmigung (Bauamt) und Abnahme (TÜV).
Unter gewissen Umständen bewilligt der Staat Zuschüsse für die Finanzierung von Treppenliftern. Laut Sozialgesetzbuch XI § 40 Abs.4 kann der Einbau eines Treppenaufzug mit bis zu 2.557,00 Euro von Pflegeversicherungen bezuschusst werden. Diese Zuschüsse müssen bei einer der folgenden Behörden beantragt werden:
- Sozialamt
- Bundesanstalt für Arbeit
- Landesversicherungsanstalt
- Bundesversicherungsanstalt
- Krankenkasse
Ist ein Arbeitsunfall die Ursache für die eingeschränkte Mobilität kommen andere Regelungen zur Geltung. Nach einem Unfall am Arbeitsplatz ist die jeweilig zuständige Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall im privaten Bereich wird in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kontaktiert um eine Kostenübernahme oder Zuschuss für den Treppenlift zu erhalten.
Es gibt verschiedene Kriterien die erfüllt sein müssen um einen Treppenlift Zuschuss zu erhalten. Die jeweilige Pflegestufe aber auch die Vermögensverhältnisse gehören zu diesen. Kontaktieren Sie auf jeden Fall verschiedene Treppenlift Hersteller und vereinbaren Sie einen vor Ort Termin. Die zuständigen Fachberater der Treppenaufzug Händler beraten Sie meistens in Ihren vier Wänden und gewinnen so einen guten Überblick über die Einbaumassnahmen und deren Kosten. Diese Fachkäfte helfen Ihnen auch mit Hinweisen was zu beachten ist, bevor Sie bei den jewiligen Behörden eine Finanzierung oder einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlift, Personenlift oder Plattformlift (für Rollstuhlfahrer) beantragen.
Die Finanzierung eines Treppenaufzuges kann sehr kostenintensiv sein. Je nach Umständen gibt der Staat jedoch Zuschüsse bis zu 2.557,00 Euro.
Die entstehenden Kosten für die Anschaffung und Installation ihres Treppenlift, sowie die Wartung eines neuen oder gebrauchten Treppenaufzug müssen grundsätzlich selbst übernommen werden. Da der Treppenlift laut Hilfsmittelkatalog kein Hilfsmittel darstellt übernehmen die gesetzlichen Kassen die entstehenden kosten für den Personenlift nicht.
Es kann jedoch bei der Pflegekasse ein Zuschuss beantragt werden, da es sich bei dem Einbau eines Personenliftes um eine Massnahme der Wohnraumanpassung handelt.
Je nach Pflegestufe, was eine Vorraussetzung für einen Zuschuss ist kann man eine Kostenerstattung von momentan bis zu 2557.- Euro erhalten.
Je nach individueller Situation gibt es gesetzliche Regelungen ob sie das Recht auf einen Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen zum Einbau eines Treppenlift haben. Maßgebliche Gesetzesschriften findet man unter anderem in folgenden Regulierungen und Gesetzen:
Pflegeversicherung (SGB XI): „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ (§ 40,4 SGB XI). Die Pflegekassen sind verpflichtet sich kostenlos zu beraten.
Schwerbehindertengesetz (SGB IX): Ob Sie einen Anspruch haben erfahren Sie bei Ihren örtlichen Beratungsstellen
Sozialhilfe (SGB XII): Inwieweit die Sozialhilfe einen Zuschuß für Ihre Personenlift zahlt ist ist von vielen Faktoren abhängig. Diese können im Vorfeld von der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingesehen werden.
Einige Bundesländer haben spezielle Programme entwickelt um ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung gezielt zu unterstützen und durch den Einbau eines Treppenlift deren Leben barrierefrei zu gestalten.
Informationen über die Wohnungsbauförderung erhalten Sie bei Ihren örtlichen Verbraucherzentralen und auf der Internetseite des Bunderverbandes der Verbraucherzentralen.
Verschiedene Förderbanken bieten zinsgünstige oder zinsfreie Darlehen für den Einbau eines Aufzug oder Treppenlift an. Diese können im Normalfall direkt bei Ihrer Hausbank beantragt werden. Man sollte hierbei sehr bestimmt nachfragen, da die meisten Banken zuerst Ihre eigenen, kostenintensiveren Kredit dem Antragsteller anbieten.