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Beim Neukauf oder auch dem Kauf eines gebrauchten Treppenlift muss der Käufer besondere Aufmerksamkeit auf die Gewährleistung und Garantie - Leistungen des Herstellers legen. Während dies in Deutschland relativ klar geregelt ist kann es beim importierten Treppenliften zu anderen Garantieleistungen führen. Für Deutschland gelten im Allgemeinen folgende Regelungen und Vorschriften:
Gewährleistung:
Auf Grund der gültigen Gesetze sind Verschleißteile wie Batterien nicht in der Gewährleistung enthalten. Auch die anfallenden Kosten für eine wiederkehrende Prüfung des Technischen Überwachungs Verein (TÜV) beim Einbau eines Treppenlift in ein öffentliches Gebäude ist nicht in den Gewährleistungen beinhaltet. Wartungsverträge der Verkäufer sind meistens auf zwei Jahre ausgelegt. Falls keine Klausel im Vertrag beinhaltet ist verlängert sich dieser automatisch um 12 Monate, wenn er nicht von einer der beiden Parteien (Käufer – Verkäufer) 30 Tage vor dem jeweiligen Ablauftermin gekündigt wird.
Garantie:
Eine Garantie ist eine zur gesetzlichen Gewährleistung zusätzlich und frei gestaltbare Leistung des Herstellers oder Händlers gegenüber dem Käufer. Diese beiden Begriffe werden von den Käufern des Treppenlift häufig verwechselt. Eine Garantie bezieht sich immer auf die Funktionalität eines Gegenstandes über einen bedingten Zeitraum unter der Einhaltung der Vertragsbedingungen. Dies beinhaltet in der Regel, daß Wartungsarbeiten nur von ein paar speziellen Vertragspartnern durchgeführt werden können. Ebenso ist der Austauch von Verschleißteilen genau geregelt und schreibt vor welche für das jeweilige Modell eingesetzt werden können.
Die Gewährleistung ist in Deutschland vom Staat geregelt (BGB §§ 433 ff.) und beträgt 24 Monate. Der Gewährleistungsanspruch besteht nur wenn Mängel schon bei der Auslieferung vorhanden waren aber erst zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt wurden. In den ersten 6 Monaten liegt die Beweislast beim Verkäufer. Das bedeutet, dieser muss belegen dass der Treppenlift ohne Mängel ausgeliefert, installiert und in Betrieb genommen wurde. In den darauf folgenden Monaten fällt diese Aufgabe dem Käufer zu.
Studieren Sie vor dem Kauf eines Treppenlift den Vertrag damit Sie sich über Garantie und Gewährleistung des Herstellers im Klaren sind.
Wer einen Treppenlift benötigt oder sich mit der Anschaffung eines Treppenaufzuges für die Zukunft befasst muss sich durch viele verschiedene Treppenlift-modelle, Hersteller und Anbieter arbeiten um seine Entscheidung zu treffen. Was aber sollten die minimalen Serviceleistungen sein die der Treppanaufzug Anbieter ihnen offerieren sollte. Die folgende Aufstellung soll Ihnen eine kleine Hilfestellung bieten um die Entscheidung für den richtigen Service zu erleichtern.
Serviceleistungen von Treppenlift-Serviceanbietern sollte folgendes beinhalten:
• Eine Unverbindliche Beratung vor Ort. Der Verkäufer muss nach einer telefonischen Terminvereinbarung zu ihnen kommen.
• Erstellung eines unverbindlichen Angebotes unter Einbezug der örtlichen Gegebenheiten. Keine Hochglanzausdrucke mit einem Grundpreis und nicht klar aufgestellten anfallenden Extrakosten.
• Der Preis incl. Lieferung, Montage und Stromanschluss muss klar ersichtlich und garantiert sein.
• Statischer Berechnungen und der anfallende Papierkram mit den Behörden oder TÜV (bei öffentlichen Gebäuden) sollten vom Treppenliftanbieter soweit möglich übernommen werden.
• Der Lieferungs-Termin UND Fertigstellungstermin muss eingehalten werden. Bestehen Sie auf eine Verzugsklausel im Vertrag (Preisnachlass bei Verzug)
• Sind Sie sich eventuellen Problematiken bewusst (enges Treppenhaus, Hohlwände etc.), stellen Sie gezielt Fragen und lassen Sie sich die Antworten schriftlich bestätigen.
• Die Einweisung in die Anlage muss ausführlich und persönlich vom Monteur erfolgen und nicht nur ein Handbuch überreicht.
• Störungen müssen innerhalb von 24 Stunden behoben werden (lassen sie sich dies vertraglich garantieren)
• Eine Gewährleistung von 2 Jahren ist das Minimum. Viele Hersteller bieten 4 Jahre an)
• Service-Techniker müssen 24 Stunden erreichbar sein, in maximal einer Stunde Fahrtentfernung wohnen.
• Sämtliche Ersatzteile müssen regional verfügbar sein und nicht erst vom Hersteller bestellt werden.
Erfüllt ein Treppenlift-Anbieter alle diese Servicleistungen oder bietet zusätzliche Leistungen an können Sie Ihn in die nähere Auswahl für Ihren Treppenaufzug ziehen. Lassen Sie sich auf keine faulen Kompromisse ein.









