Treppenaufzug-Wissenswertes zur Übernahme der Kosten
Die Erwerbskosten für den Treppenaufzug sind grundsätzlich erst einmal selbst zu tragen. Das resultiert daraus, dass ein Treppenlift laut Hilfsmittelkatalog nicht als Hilfsmittel genehmigt ist. Deswegen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nicht.
Man kann aber einen Zuschuss bis maximal 2557,- Euro bei der Pflegekasse erwirken. Die Installation eines Treppenlift fällt unter „Wohnraumanpassung“. Die Vorraussetzung für die Subvention ist natürlich die Anerkennung einer Pflegestufe. In manchen Faellen werden die Kosten eventuell von einer privaten Zusatzversicherung zum Teil oder sogar komplett erstattet.
Um Bezuschussung für der Einbau eines Treppenlift bei der Pflegeversicherung zu erwirken, reichen Sie den Antrag mit einer Kopie des KV(Kostenvoranschlages) bei Ihrer oertlichen Krankenkasse ein. Die meisten seriöse Installateure und Treppenlifthändler sind Ihnen gerne bei der Papier-Arbeit behilflich. Diese Verkäufer unterstützen kostenlos bei der Beratung um einen Zuschuss für Ihren Treppenlifter zu erhalten. Dies ist in vielen Fällen auch notwendig, da es sich bei diesem Zuschuss um eine „kann-Leistung“ und nicht um ein „Muss“ handelt.
Falls der Zuschuss von der Krankenkasse abgelehnt wird, stehen zudem noch andere Kostenträger zur Verfügung. Manche Sparkassen bieten in solchen Fällen günstige Kredite zur Finanzierung des Treppenliftereinbau an. Der Berater Ihres Treppenlifter-Händler wird Ihnen natürlich auch bei der Finanzierung ohne Zuschuss behilflich sein.
Oftmals bieten Treppenlift Verkäufer unverbindliche Beratungs-Hotlines an. Ueberpruefen sie auf jeden Fall unter welcher Nummer diese operieren, damit Sie nicht in eine Telefongebuehrenfalle dieser Berater geraten.
Da der Kauf eines Treppenaufzug ins Geld geht muss man im Vorfeld unbedingt alle Optionen des Zuschusses und der Finanzierung genauestens ausloten. Unsere Online-Partner beraten Sie gerne und unverbindlich.









