Posts Tagged ‘Pflegestufe’
Die Erwerbskosten für den Treppenaufzug sind grundsätzlich erst einmal selbst zu tragen. Das resultiert daraus, dass ein Treppenlift laut Hilfsmittelkatalog nicht als Hilfsmittel genehmigt ist. Deswegen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nicht.
Man kann aber einen Zuschuss bis maximal 2557,- Euro bei der Pflegekasse erwirken. Die Installation eines Treppenlift fällt unter „Wohnraumanpassung“. Die Vorraussetzung für die Subvention ist natürlich die Anerkennung einer Pflegestufe. In manchen Faellen werden die Kosten eventuell von einer privaten Zusatzversicherung zum Teil oder sogar komplett erstattet.
Um Bezuschussung für der Einbau eines Treppenlift bei der Pflegeversicherung zu erwirken, reichen Sie den Antrag mit einer Kopie des KV(Kostenvoranschlages) bei Ihrer oertlichen Krankenkasse ein. Die meisten seriöse Installateure und Treppenlifthändler sind Ihnen gerne bei der Papier-Arbeit behilflich. Diese Verkäufer unterstützen kostenlos bei der Beratung um einen Zuschuss für Ihren Treppenlifter zu erhalten. Dies ist in vielen Fällen auch notwendig, da es sich bei diesem Zuschuss um eine „kann-Leistung“ und nicht um ein „Muss“ handelt.
Falls der Zuschuss von der Krankenkasse abgelehnt wird, stehen zudem noch andere Kostenträger zur Verfügung. Manche Sparkassen bieten in solchen Fällen günstige Kredite zur Finanzierung des Treppenliftereinbau an. Der Berater Ihres Treppenlifter-Händler wird Ihnen natürlich auch bei der Finanzierung ohne Zuschuss behilflich sein.
Oftmals bieten Treppenlift Verkäufer unverbindliche Beratungs-Hotlines an. Ueberpruefen sie auf jeden Fall unter welcher Nummer diese operieren, damit Sie nicht in eine Telefongebuehrenfalle dieser Berater geraten.
Da der Kauf eines Treppenaufzug ins Geld geht muss man im Vorfeld unbedingt alle Optionen des Zuschusses und der Finanzierung genauestens ausloten. Unsere Online-Partner beraten Sie gerne und unverbindlich.
Die Kosten für einen Treppenlift sind grundsätzlich erst einmal selbst zu tragen. Dies resultiert daraus, dass ein Treppenlift laut Hilfsmittelkatalog nicht als Hilfsmittel aufgeführt ist. Deswegen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nicht.
Man kann aber einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2557,- Euro bei der Pflegekasse beantragen. Der Einbau eines Treppenliftes fällt unter „Wohnraumanpassung“. Die Vorraussetzung für einen Zuschuss ist natürlich das Vorhandensein einer Pflegestufe. Eventuell werden die Kosten auch von einer privaten Krankenversicherung teilweise oder sogar komplett übernommen.
Um die Übernahme der Kosten für den Einbau eines Treppenliftes bei der Pflegekasse zu beantragen reichen Sie den Antrag mit einer Kopie des Kostenvoranschlages bei Ihrer zuständigen Pflegekasse ein. Viele seriöse Hersteller und Treppenlifthändler sind Ihnen gerne bei der Papier-Arbeit behilflich. Diese Verkäufer unterstützen kostenlos bei der Beratung um einen Zuschuss für Ihren Treppenlift zu erhalten. Dies ist in vielen Fällen auch notwendig, da es sich bei diesem Zuschuss um eine „kann-Leistung“ und nicht um ein „Muss“ handelt.
Falls der Zuschuss von der Pflegeversicherung abgelehnt wird stehen eventuell noch andere Kostenträger zur Verfügung. Viele Banken bieten in solchen Fällen günstige Kredite zur Finanzierung des Treppenlifteinbau an. Der Berater Ihres Treppenlift-Händler wird Ihnen natürlich auch bei der Finanzierung ohne Zuschuss behilflich sein.
Oftmals bieten Treppenlift Verkäufer unverbndliche Beratungs-Hotlines an. Beachten sie hjedoch unter welcher Nummer diese zu erreichen sind, damit Sie nicht in eine Gebührenfalle dieser Unternehmen fallen.
Da der Kauf eines Treppenliftes ins Geld geht sollte man im Vorfeld auf jeden Fall alle Möglichkeiten des Zuschusses und der Finanzierung genauestens ausloten. Unsere Online-Partner beraten Sie gerne und unverbindlich.
Der Einbau eines Treppenlift ist meistens kostenintensiv. Da es sich hierbei um eine langfristige Anschaffung handelt, sind viele Faktoren zu bedenken. Die Montage eines Treppenaufzug oder Plattformliftes kann mit nicht zu unterschätzenden Nebenkosten verbunden sein. Oftmals kommen günstige Varianten erheblich teurer da sie mit kostenintensiven Umbaumassnahmen verbunden sind. Der Montageaufwand von Personenliftern ist genau so unterschiedlich wie die Modellpalette der Treppenlifter.
Ein nicht zu vernachlässigender Faktor sind die anfallenden Nebenkosten. Diese reichen von Umbaukosten über Lieferung und Einbau-Kosten bis zu den Behördenkosten für Genehmigung (Bauamt) und Abnahme (TÜV).
Unter gewissen Umständen bewilligt der Staat Zuschüsse für die Finanzierung von Treppenliftern. Laut Sozialgesetzbuch XI § 40 Abs.4 kann der Einbau eines Treppenaufzug mit bis zu 2.557,00 Euro von Pflegeversicherungen bezuschusst werden. Diese Zuschüsse müssen bei einer der folgenden Behörden beantragt werden:
- Sozialamt
- Bundesanstalt für Arbeit
- Landesversicherungsanstalt
- Bundesversicherungsanstalt
- Krankenkasse
Ist ein Arbeitsunfall die Ursache für die eingeschränkte Mobilität kommen andere Regelungen zur Geltung. Nach einem Unfall am Arbeitsplatz ist die jeweilig zuständige Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall im privaten Bereich wird in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kontaktiert um eine Kostenübernahme oder Zuschuss für den Treppenlift zu erhalten.
Es gibt verschiedene Kriterien die erfüllt sein müssen um einen Treppenlift Zuschuss zu erhalten. Die jeweilige Pflegestufe aber auch die Vermögensverhältnisse gehören zu diesen. Kontaktieren Sie auf jeden Fall verschiedene Treppenlift Hersteller und vereinbaren Sie einen vor Ort Termin. Die zuständigen Fachberater der Treppenaufzug Händler beraten Sie meistens in Ihren vier Wänden und gewinnen so einen guten Überblick über die Einbaumassnahmen und deren Kosten. Diese Fachkäfte helfen Ihnen auch mit Hinweisen was zu beachten ist, bevor Sie bei den jewiligen Behörden eine Finanzierung oder einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlift, Personenlift oder Plattformlift (für Rollstuhlfahrer) beantragen.
Die Finanzierung eines Treppenaufzuges kann sehr kostenintensiv sein. Je nach Umständen gibt der Staat jedoch Zuschüsse bis zu 2.557,00 Euro.









