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Der Einbau eines Treppenlift ist meistens kostenintensiv. Da es sich hierbei um eine langfristige Anschaffung handelt, sind viele Faktoren zu bedenken. Die Montage eines Treppenaufzug oder Plattformliftes kann mit nicht zu unterschätzenden Nebenkosten verbunden sein. Oftmals kommen günstige Varianten erheblich teurer da sie mit kostenintensiven Umbaumassnahmen verbunden sind. Der Montageaufwand von Personenliftern ist genau so unterschiedlich wie die Modellpalette der Treppenlifter.
Ein nicht zu vernachlässigender Faktor sind die anfallenden Nebenkosten. Diese reichen von Umbaukosten über Lieferung und Einbau-Kosten bis zu den Behördenkosten für Genehmigung (Bauamt) und Abnahme (TÜV).
Unter gewissen Umständen bewilligt der Staat Zuschüsse für die Finanzierung von Treppenliftern. Laut Sozialgesetzbuch XI § 40 Abs.4 kann der Einbau eines Treppenaufzug mit bis zu 2.557,00 Euro von Pflegeversicherungen bezuschusst werden. Diese Zuschüsse müssen bei einer der folgenden Behörden beantragt werden:
- Sozialamt
- Bundesanstalt für Arbeit
- Landesversicherungsanstalt
- Bundesversicherungsanstalt
- Krankenkasse
Ist ein Arbeitsunfall die Ursache für die eingeschränkte Mobilität kommen andere Regelungen zur Geltung. Nach einem Unfall am Arbeitsplatz ist die jeweilig zuständige Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall im privaten Bereich wird in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kontaktiert um eine Kostenübernahme oder Zuschuss für den Treppenlift zu erhalten.
Es gibt verschiedene Kriterien die erfüllt sein müssen um einen Treppenlift Zuschuss zu erhalten. Die jeweilige Pflegestufe aber auch die Vermögensverhältnisse gehören zu diesen. Kontaktieren Sie auf jeden Fall verschiedene Treppenlift Hersteller und vereinbaren Sie einen vor Ort Termin. Die zuständigen Fachberater der Treppenaufzug Händler beraten Sie meistens in Ihren vier Wänden und gewinnen so einen guten Überblick über die Einbaumassnahmen und deren Kosten. Diese Fachkäfte helfen Ihnen auch mit Hinweisen was zu beachten ist, bevor Sie bei den jewiligen Behörden eine Finanzierung oder einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlift, Personenlift oder Plattformlift (für Rollstuhlfahrer) beantragen.
Die Finanzierung eines Treppenaufzuges kann sehr kostenintensiv sein. Je nach Umständen gibt der Staat jedoch Zuschüsse bis zu 2.557,00 Euro.









