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Treppenlifte, Plattformlifte oder Hängelifte müssen den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Die Schriften für diese Produktpalette können im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz wie auch in der Maschinenbauverordnung nachgelesen werden. Treppenlifthersteller müssen Ihren Aufzug so designen dass er beiden Verordnungen entspricht.
Das Geräte- und Produktsicherheitsgestz ist seit dem 01.Mai 2004 in Kraft. Es regelt das Ausstellen und Inverkehrbringen von Produkten. Des weiteren schreibt es für den Händler umfassende Informationspflichten und Identifikationspflichten vor. Dieses Gesetz ist auch für die Regelung zur Vergabe des GS-Prüfzeichens verantwortlich.
§3 des Geräte- und Produktsicherheitsgestz ist die Basis für die Maschinenverordnung. Diese Verordnung war notwendig um Europäisches Recht in Deutsches Recht umzusetzen. Die Maschienenverordnung regelt das Inverkehrbringen neuer Maschinen in Deutschland. Jeder Hersteller muss nach dieser Verordnung eine Konformitätserklärung ausstellen. Weiterhin besatg die Schrift dass jeder neu installierte Treppenlift mit der CE-Kennzeichnung versehen sein muss.
Weiterhin muss jeder Treppenlift mit einem Typenschild ausgestattet sein. Neben der vorher erwähnten CE-Kennzeichnung sind auf einem Typenschild normalerweise der Name und die Anschrift des Herstellers des Treppenliftes ersichtlich. Weitere gängige Typenschildangaben sind Seriennummer, Typ-Bezeichnung, zulässige Maximallast, das Baujahr des Aufzug und Kontaktnummern des Herstelles. Der Elektormotor des Treppenliftantrieb besitzt ein eigenes Typenschild, welches aber ebenfalls die gelisteten Angaben enthalten sollte. Manche Hersteller listen auch Servicenummern auf dem Typenschild.
Wird der Treppenlift in ein öffentliches Gebäude eingebaut ist eine TÜV-Abnahme erforderlich. In diesem Fall sollte sich der Bauherr unbedingt im Vorfeld mit der Baubehörde in Verbindung setzten um eventuelle Auflagen und Bestimmungen abzuklären. Ein wichtiges Kriterium ist unter anderem die verbleibende nutzbare Treppenlaufbreite nach dem Einbau eines Treppenlifters. Die Bauaufsichtsbehörde kann Ihnen dies Angaben zukommen lassen.
Im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz und der Maschinenbauverordnung werden die für den Hersteller relevanten Auflagen zum Inverkehrbringen von Treppenliften geregelt. Stellen Sie sicher dass sich Ihr Händler auch unbedingt daran hält um späteren Ärgwer zu vermeiden.