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Die Anschaffungskosten für den Treppenaufzug sind grundsätzlich erst einmal vom Käufer aufzubringen. Dies kommt davon, dass ein Treppenlift laut Hilfsmittelkatalog nicht als Hilfsmittel gelistet ist. Deswegen tragen die gesetzlichen Krankenkassen diese Anschaffungen nicht.
Der Käufer kann aber eine Zuzahlung in Höhe von bis zu 2557,- Euro bei der Krankenkasse erfragen. Die Installation des Treppenlift fällt unter „Wohnraumanpassung“. Wichtig für einen Zuschuss ist unweigerlich das Vorhandensein einer Pflegestufe. In manchen Faellen werden die Ausgaben auch von einer privaten Zusatzversicherung teilweise oder sogar komplett gezahlt.
Um Erstattung für der Einbau eines Treppenaufzug bei der Zusatzversicherung zu erwiken, reichen Sie ein Formular zur Beantragung mit einer Durchschrift der anfallenden Kosten bei Ihrer oertlichen Zusatzversicherung ein. Viele vertrauenswuerdigen Installateure und Treppenaufzughändler sind Ihnen normalerweise beim Ausfuellen des Antrags behilflich. Diese Verkäufer unterstützen kostenlos bei der Beratung um einen Zuschuss für Ihren Treppenlifter zu erhalten. Dies ist in vielen Fällen auch notwendig, da es sich bei diesem Zuschuss um eine „kann-Leistung“ und nicht um ein „Muss“ handelt.
Falls der Zuschuss von der Pflegeversicherung abgelehnt wird stehen zudem noch andere Moeglichkeiten zur Auswahl. Viele Banken bieten in solchen Fällen kostengünstige Kredite zur Finanzierung des Treppenaufzugeinbau an. Der Berater Ihres Treppenlifter-Händler wird Ihnen natürlich auch bei der Finanzierung ohne Zuschuss behilflich sein.
Oftmals bieten Treppenlifter Verkäufer unverbindliche Auskunfts-Hotlines an. Beachten sie jedoch mit welcher Nummer diese operieren, damit Sie nicht in eine Gebührenfalle dieser Unternehmen fallen.
Da die Anschaffungskosten eines Treppenlifter ins Geld geht muss man vorher auf jeden Fall alle Möglichkeiten des Zuschusses und der Finanzierung penibel ausloten. Unsere Online-Partner beraten Sie gerne und unverbindlich.