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Die Kosten für den Treppenaufzug sind grundsätzlich erst einmal eigenständig zu tragen. Dies resultiert daraus, dass der Treppenaufzug nach Hilfsmittelkatalog nicht als Hilfsmittel genehmigt ist. Deshalb tragen die gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nicht.
Man kann jedoch eine Zuzahlung in Höhe von bis zu 2557,- Euro bei der Pflegekasse beantragen. Der Einbau des Plattformlift wird anerkannt als „Wohnraumanpassung“. Unabdingbar für einen Zuschuss ist prinzipiell das Vorhandensein einer Pflegestufe. In manchen Faellen werden die Ausgaben eventuell von einer privaten Pflegeversicherung zum Teil oder sogar total gezahlt.
Um die Übernahme der Kosten für das Einbringen eines Treppenaufzug bei der Krankenkasse zu erreichen, reichen Sie das Antragsformular mit einer Durchschrift der anfallenden Kosten bei Ihrer oertlichen Krankenversicherung ein. Die meisten seriöse Installateure und Treppenlifterhändler sind Ihnen gerne beim Ausfuellen des Antrags behilflich. Diese Verkäufer unterstützen kostenlos bei der Beratung um einen Zuschuss für Ihren Treppenlifter zu erhalten. Dies ist in vielen Fällen auch notwendig, da es sich bei diesem Zuschuss um eine „kann-Leistung“ und nicht um ein „Muss“ handelt.
Falls der Zuschuss von der Krankenversicherung abgelehnt wird stehen zudem noch andere Varianten zur Auswahl. Viele Banken bieten in solchen Fällen zinsgünstige Darlehen zur Finanzierung des Plattformlifteinbau an. Der Berater Ihres Treppenlifter-Händler wird Ihnen natürlich auch bei der Finanzierung ohne Zuschuss behilflich sein.
Normalerweise bieten Treppenlifter Verkäufer unverbindliche Beratungs-Hotlines an. Überprüfen sie auf jeden Fall unter welchem Anschluss diese operieren, dass Sie vermeiden in die Gebührenfalle dieser Unternehmen fallen.
Da die Anschaffungskosten eines Plattformlift ins Eingemachte geht muss der Käufer im Vorfeld unbedingt alle Möglichkeiten eines Zuschuss und der Finanzierung genauestens ausloten. Unsere Online-Partner beraten Sie gerne und unverbindlich.