Treppenlift - Finanzierung und Zuschuss

Posted on February 1st, 2008 in Finanzierung by Rhoody

Der Einbau eines Treppenlift ist meistens kostenintensiv. Da es sich hierbei um eine langfristige Anschaffung handelt, sind viele Faktoren zu bedenken. Die Montage eines Treppenaufzug oder Plattformliftes kann mit nicht zu unterschätzenden Nebenkosten verbunden sein. Oftmals kommen günstige Varianten erheblich teurer da sie mit kostenintensiven Umbaumassnahmen verbunden sind. Der Montageaufwand von Personenliftern ist genau so unterschiedlich wie die Modellpalette der Treppenlifter.
Ein nicht zu vernachlässigender Faktor sind die anfallenden Nebenkosten. Diese reichen von Umbaukosten über Lieferung und Einbau-Kosten bis zu den Behördenkosten für Genehmigung (Bauamt) und Abnahme (TÜV).
Unter gewissen Umständen bewilligt der Staat Zuschüsse für die Finanzierung von Treppenliftern. Laut Sozialgesetzbuch XI § 40 Abs.4 kann der Einbau eines Treppenaufzug mit bis zu 2.557,00 Euro von Pflegeversicherungen bezuschusst werden. Diese Zuschüsse müssen bei einer der folgenden Behörden beantragt werden:

  • Sozialamt
  • Bundesanstalt für Arbeit
  • Landesversicherungsanstalt
  • Bundesversicherungsanstalt
  • Krankenkasse

Ist ein Arbeitsunfall die Ursache für die eingeschränkte Mobilität kommen andere Regelungen zur Geltung. Nach einem Unfall am Arbeitsplatz ist die jeweilig zuständige Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner. Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall im privaten Bereich wird in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kontaktiert um eine Kostenübernahme oder Zuschuss für den Treppenlift zu erhalten.

Es gibt verschiedene Kriterien die erfüllt sein müssen um einen Treppenlift Zuschuss zu erhalten. Die jeweilige Pflegestufe aber auch die Vermögensverhältnisse gehören zu diesen. Kontaktieren Sie auf jeden Fall verschiedene Treppenlift Hersteller  und vereinbaren Sie einen vor Ort Termin. Die zuständigen Fachberater der Treppenaufzug Händler beraten Sie meistens in Ihren vier Wänden und gewinnen so einen guten Überblick über die Einbaumassnahmen und deren Kosten. Diese Fachkäfte helfen Ihnen auch mit Hinweisen was zu beachten ist, bevor Sie bei den jewiligen Behörden eine Finanzierung oder einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlift, Personenlift oder Plattformlift (für Rollstuhlfahrer) beantragen.

Die Finanzierung eines Treppenaufzuges kann sehr kostenintensiv sein. Je nach Umständen gibt der Staat jedoch Zuschüsse bis zu 2.557,00 Euro.

Finanzierung

Posted on January 2nd, 2008 in Finanzierung by Rhoody

Die entstehenden Kosten für die Anschaffung und Installation ihres Treppenlift, sowie die Wartung eines neuen oder gebrauchten Treppenaufzug müssen grundsätzlich selbst übernommen werden. Da der Treppenlift laut Hilfsmittelkatalog kein Hilfsmittel darstellt übernehmen die gesetzlichen Kassen die entstehenden kosten für den Personenlift nicht.

Es kann jedoch bei der Pflegekasse ein Zuschuss beantragt werden, da es sich bei dem Einbau eines Personenliftes um eine Massnahme der Wohnraumanpassung handelt.
Je nach Pflegestufe, was eine Vorraussetzung für einen Zuschuss ist kann man eine Kostenerstattung von momentan bis zu 2557.- Euro erhalten.
Je nach individueller Situation gibt es gesetzliche Regelungen ob sie das Recht auf einen Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen zum Einbau eines Treppenlift haben. Maßgebliche Gesetzesschriften findet man unter anderem in folgenden Regulierungen und Gesetzen:

Pflegeversicherung (SGB XI): „Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ (§ 40,4 SGB XI). Die Pflegekassen sind verpflichtet sich kostenlos zu beraten.

Schwerbehindertengesetz (SGB IX): Ob Sie einen Anspruch haben erfahren Sie bei Ihren örtlichen Beratungsstellen

Sozialhilfe (SGB XII): Inwieweit die Sozialhilfe einen Zuschuß für Ihre Personenlift zahlt ist ist von vielen Faktoren abhängig. Diese können im Vorfeld von der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingesehen werden.

Einige Bundesländer haben spezielle Programme entwickelt um ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung gezielt zu unterstützen und durch den Einbau eines Treppenlift deren Leben barrierefrei zu gestalten.
Informationen über die Wohnungsbauförderung erhalten Sie bei Ihren örtlichen Verbraucherzentralen und auf der Internetseite des Bunderverbandes der Verbraucherzentralen.

Verschiedene Förderbanken bieten zinsgünstige oder zinsfreie Darlehen für den Einbau eines Aufzug oder Treppenlift an. Diese können im Normalfall direkt bei Ihrer Hausbank beantragt werden. Man sollte hierbei sehr bestimmt nachfragen, da die meisten Banken zuerst Ihre eigenen, kostenintensiveren Kredit dem Antragsteller anbieten.